Pflegekassen spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung von Pflegebedürftigen.
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Sie übernehmen die Kosten für die sogenannte Pflegebox, die wichtige Hilfsmittel für die häusliche Pflege enthält. Diese Box beinhaltet Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die den Alltag pflegender Angehöriger erleichtern und für die notwendige Hygiene sorgen. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf diese Hilfsmittel, wobei die Pflegekasse die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernimmt (Stand Januar 2025). Die Pflegebox wird in der Regel versandkostenfrei nach Hause geliefert, was eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige darstellt.
Grundlagen
Die Pflegekassen spielen eine zentrale Rolle in der Versorgung von Pflegebedürftigen. Sie sind, vereinfacht gesagt, die Versicherungen für den Fall, dass eine Person pflegebedürftig wird. Ihre Hauptaufgabe ist es, die notwendigen Leistungen zur Unterstützung der Pflege zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Finanzierung von ambulanter und stationärer Pflege, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die sogenannte Pflegebox, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnittene Hilfsmittel enthält und einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse im Rahmen des § 40 SGB XI besteht.
Einführung in Pflegekassen
Die Pflegekassen sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Systems der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind in der Regel den gesetzlichen Krankenkassen angegliedert und tragen die Verantwortung für die Durchführung der Pflegeversicherung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Versicherten bei Pflegebedürftigkeit die notwendigen Leistungen zukommen zu lassen. Dazu gehören die Organisation und Finanzierung ambulanter und stationärer Pflege, die Gewährung von Pflegegeld, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Die Leistungen der Pflegekasse werden durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Ein wichtiger Aspekt ist auch die enge Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
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Bedeutung der Pflegebox
Die Pflegebox stellt eine bedarfsgerechte Lösung dar, um den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern und eine optimale Versorgung von Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Sie beinhaltet eine Auswahl an wichtigen Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Produkte tragen dazu bei, die häusliche Pflege hygienischer und komfortabler zu gestalten. Durch die monatliche Zusendung der Pflegebox direkt nach Hause wird nicht nur Zeit gespart, sondern auch sichergestellt, dass stets alle notwendigen Hilfsmittel in ausreichender Menge vorhanden sind. Da bei Vorliegen eines Pflegegrades die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, stellt die Pflegebox eine wertvolle Unterstützung ohne zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Leistungen der Pflegekasse
Die Pflegekasse erbringt verschiedene Leistungen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Ein zentraler Aspekt ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese Hilfsmittel sollen die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Es gibt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, die meist leihweise überlassen werden, und Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Für diese Verbrauchsprodukte übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025). Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfindet.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Überblick der Leistungen
Die Pflegekasse bietet eine Vielzahl von Leistungen, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Dazu gehören finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, die entweder als monatliche Pauschale oder als Kostenerstattung gewährt werden. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme werden oft leihweise zur Verfügung gestellt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern. Zudem können Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung beantragt werden, um das Wohnumfeld sicherer und barrierefreier zu gestalten. Pflegefachkräfte bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Auswahl der geeigneten Hilfsmittel.
Anspruch auf Pflegeleistungen
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegekasse. Dazu gehört unter anderem die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die entweder zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen sollen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, dass diese Hilfsmittel nicht bereits von der Krankenversicherung oder anderen Leistungsträgern übernommen werden. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der Versorgung prüfen, gegebenenfalls unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Versicherte haben die Möglichkeit, eine Ausstattung zu wählen, die über das notwendige Maß hinausgeht, tragen dann aber die Mehrkosten selbst.
Die Pflegebox
Die Pflegebox ist ein Paket, das Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und tragen zur notwendigen Hygiene bei. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf diese Hilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Die Pflegebox wird in der Regel monatlich versandkostenfrei nach Hause geliefert, was eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige darstellt.
Definition und Zweck
Eine Pflegebox ist ein speziell zusammengestelltes Paket mit Pflegehilfsmitteln, das darauf abzielt, die häusliche Pflege zu erleichtern und zu unterstützen. Ihr Hauptzweck besteht darin, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Zugang zu notwendigen Verbrauchsmaterialien zu erleichtern, die im Pflegealltag benötigt werden. Dazu gehören typischerweise Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Indem sie diese Hilfsmittel in einer praktischen Box bündelt und regelmäßig liefert, trägt die Pflegebox dazu bei, den Alltag pflegender Angehöriger zu vereinfachen und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglicht sie es Pflegebedürftigen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ihre Selbstständigkeit zu bewahren.
Pflegebox beantragen und jeden Monat erhalten
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Kategorien und Inhalt
Die Pflegebox bietet eine durchdachte Zusammenstellung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Sie enthält in der Regel eine Auswahl an wichtigen Verbrauchsmaterialien, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion und Flächendesinfektion, Mundschutzmasken (inklusive FFP2-Masken), Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Box individuell an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. So können Sie sicherstellen, dass Sie genau die Produkte erhalten, die Sie oder Ihr Angehöriger tatsächlich benötigen.
Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bietet eine Reihe von Vorteilen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern können. Einer der wichtigsten Vorteile ist die bedarfsgerechte Versorgung. Durch die individuelle Zusammenstellung der Pflegebox können genau die Produkte ausgewählt werden, die tatsächlich benötigt werden. Dies vermeidet unnötige Lagerhaltung von Artikeln, die nicht gebraucht werden, und stellt sicher, dass stets die richtigen Hilfsmittel zur Hand sind. Ein weiterer großer Vorteil ist die Zeitersparnis. Die regelmäßige Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause erspart den Gang zum Sanitätshaus oder zur Apotheke. Dies ist besonders für pflegende Angehörige eine enorme Entlastung, da sie ihre Zeit und Energie für die eigentliche Pflege verwenden können.
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Bedarfsgerechte Versorgung
Eine bedarfsgerechte Versorgung durch Pflegekassen und mithilfe von Pflegeboxen zielt darauf ab, den individuellen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Pflegeboxen enthalten eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die häusliche Pflege zugeschnitten sind, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Durch die flexible Anpassung der Inhalte können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sicherstellen, dass sie genau die Hilfsmittel erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Dies trägt dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die pflegenden Angehörigen zu entlasten, indem die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten.
Zeitersparnis
Die Nutzung einer Pflegebox bietet eine erhebliche Zeitersparnis für pflegende Angehörige. Anstatt regelmäßig in Drogerien oder Apotheken gehen zu müssen, um Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen zu besorgen, werden diese Produkte bequem nach Hause geliefert. Viele Anbieter übernehmen sogar die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, einschließlich der Antragstellung und Abrechnung. Dies entlastet die pflegenden Angehörigen zusätzlich und spart wertvolle Zeit, die sie für die eigentliche Pflege oder zur eigenen Erholung nutzen können.
Anspruch und Beantragung
Um die Pflegebox zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Der Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt. Um die Kosten für die Pflegebox erstattet zu bekommen, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen die Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Die Pflegebox kann bequem online zusammengestellt und beantragt werden. In der Regel ist eine Unterschrift erforderlich, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse sicherzustellen.
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Voraussetzungen
Um eine Pflegebox zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 Anspruch auf Pflegehilfsmittel, sofern sie zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beantragung der Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse. Hierfür ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag zu stellen, der in der Regel Angaben zur Art der benötigten Pflegehilfsmittel sowie den Pflegegrad der betreffenden Person enthält.
Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung für eine Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Zunächst muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen diesen Schritt im Auftrag des Pflegebedürftigen. Hierfür ist eine Vollmacht erforderlich. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Im Antrag werden die persönlichen Daten des Pflegebedürftigen, der Pflegegrad und die gewünschten Pflegehilfsmittel angegeben. Nach Prüfung des Antrags und Bewilligung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox monatlich direkt nach Hause geliefert.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt (1 bis 5) und die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen von Angehörigen oder einem Pflegedienst versorgt wird. Gemäß § 40 SGB XI haben Anspruchsberechtigte einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieser Betrag wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, wodurch die Pflegebox für den Empfänger zuzahlungsfrei ist. Privatversicherte Kunden erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können, wobei die Kosten in der Regel erstattet werden.
Pflegegrad und Pflegebox
Der Pflegegrad spielt eine entscheidende Rolle bei der Inanspruchnahme einer Pflegebox. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in einer Pflegebox enthalten sein können. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Da die Pflegeboxen in der Regel auf diesen Betrag abgestimmt sind, entstehen den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen keine zusätzlichen Kosten. Die Notwendigkeit eines Pflegegrads unterstreicht, dass die Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde und somit ein Bedarf an unterstützenden Hilfsmitteln besteht, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Zusammenhang
Der Pflegegrad spielt eine entscheidende Rolle bei der Inanspruchnahme einer Pflegebox. Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Die Pflegebox stellt somit eine Möglichkeit dar, diesen Anspruch auf einfache und bequeme Weise zu nutzen, indem die benötigten Hilfsmittel regelmäßig nach Hause geliefert werden.
Anbieter von Pflegeboxen
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Produktqualität. Achten Sie darauf, dass der Anbieter hochwertige Markenprodukte führt, die den geltenden Qualitätsstandards entsprechen. Auch die Flexibilität des Anbieters spielt eine Rolle. Kann die Zusammenstellung der Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden? Bietet der Anbieter verschiedene Packungsgrößen und Darreichungsformen an? Ein weiterer Punkt ist der Service. Übernimmt der Anbieter die Antragstellung bei der Pflegekasse? Wie schnell erfolgt die Lieferung? Und wie gut ist der Kundenservice erreichbar? Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und lesen Sie Bewertungen, um den passenden Partner für Ihre individuelle Situation zu finden.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine umfassende und bedarfsgerechte Beratung anbietet, um sicherzustellen, dass die Zusammenstellung der Pflegebox den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht. Die Möglichkeit, die Inhalte der Box flexibel anzupassen, ist ein weiterer wichtiger Faktor. Zudem sollte auf die Qualität der Produkte geachtet werden, idealerweise sollten hochwertige Markenprodukte enthalten sein. Nicht zuletzt spielt auch die Transparenz des Anbieters eine Rolle, insbesondere hinsichtlich der Abrechnung mit der Pflegekasse und der Vertragsbedingungen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflegekassen und die dazugehörigen Pflegeboxen eine wichtige Rolle in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen spielen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und notwendigen Hilfsmitteln tragen sie dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Pflegeboxen bieten eine praktische und bedarfsgerechte Lösung, um den Alltag pflegender Angehöriger zu entlasten und eine optimale Versorgung sicherzustellen. Es ist jedoch wichtig, sich über die verschiedenen Angebote und Leistungen der Pflegekassen zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Die Organisation der Pflege für Angehörige oder sich selbst kann eine Herausforderung sein. Eine wichtige Anlaufstelle ist dabei die Pflegekasse. In diesem Blogpost klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema **Pflegekassen und Pflegeboxen**. ## Was ist eine Pflegebox und wer hat Anspruch? Eine **Pflegebox** (auch Hilfsmittelbox oder Pflegehilfsmittelbox genannt) enthält verschiedene Hygiene- und Schutzartikel, die die häusliche Pflege erleichtern und hygienischer gestalten. Dazu gehören in der Regel: * Einmalhandschuhe * Mundschutz * Flächendesinfektionsmittel * Händedesinfektionsmittel * Saugfähige Bettschutzeinlagen **Anspruch** auf eine kostenlose Pflegebox haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1-5), die zu Hause gepflegt werden – entweder durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Grundlage hierfür ist §40 Abs. 1 SGB XI. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause lebt und nicht in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) versorgt wird. ## Die Rolle der Pflegekasse: Kostenübernahme für die Pflegebox Die **Pflegekasse** übernimmt die Kosten für die **Pflegebox** in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dies ist ein fester Betrag, der zweckgebunden für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln eingesetzt werden kann. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse. Das bedeutet für Sie: Sie erhalten die Box kostenfrei, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. ## Wie beantrage ich eine Pflegebox bei meiner Pflegekasse? Der Antrag auf eine Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Sie haben im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: * **Direkt beim Anbieter der Pflegebox:** Viele Anbieter, wie beispielsweise [Name eines Anbieters einfügen], bieten an, den Antrag für Sie bei der Pflegekasse zu stellen. Sie füllen lediglich ein kurzes Formular aus und der Anbieter kümmert sich um alles Weitere. * **Selbstständiger Antrag bei der Pflegekasse:** Sie können den Antrag auch direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die meisten Pflegekassen bieten auf ihrer Website ein entsprechendes Antragsformular zum Download an. Füllen Sie dieses aus und senden Sie es an Ihre Pflegekasse. **Wichtig:** Für den Antrag benötigen Sie in der Regel Ihre Versichertennummer und den Pflegegrad des Pflegebedürftigen. ## Welche Pflegebox ist die Richtige für mich? Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für **Pflegeboxen**. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Punkte: * **Qualität der Produkte:** Achten Sie auf hochwertige und zertifizierte Produkte. * **Inhalt der Box:** Stellen Sie sicher, dass die Box die für Ihre individuelle Pflegesituation notwendigen Hilfsmittel enthält. * **Flexibilität:** Einige Anbieter ermöglichen es, den Inhalt der Box individuell anzupassen. * **Abrechnung mit der Pflegekasse:** Der Anbieter sollte direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. * **Kundenservice:** Ein guter Kundenservice ist wichtig, falls Sie Fragen oder Probleme haben. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und lesen Sie Bewertungen, um die passende **Pflegebox** für Ihre Bedürfnisse zu finden. ## Fazit: Die Pflegebox als wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege Die **Pflegebox** ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Sie erleichtert die häusliche Pflege, sorgt für mehr Hygiene und schützt sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden vor Infektionen. Dank der Kostenübernahme durch die **Pflegekasse** ist die **Pflegebox** für viele Pflegebedürftige eine willkommene und kostenfreie Entlastung. Nutzen Sie Ihren Anspruch und informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote. **Disclaimer:** Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Fragen an Ihre Pflegekasse oder einen entsprechenden Experten.