Der Pflegegrad 4 ist ein entscheidender Faktor im deutschen Pflegesystem, der den Umfang der Leistungen für Pflegebedürftige bestimmt.
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Seit 2017 werden Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten diesem Pflegegrad zugeordnet, was einen Anspruch auf umfangreiche Unterstützung durch die Pflegeversicherung begründet. Im Fokus der Pflegegrade steht die Förderung und der Erhalt der Selbstständigkeit der Betroffenen. Die Einstufung in Pflegegrad 4 erfolgt nach einer umfassenden Analyse des Allgemeinzustands durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), wobei die noch vorhandenen Fähigkeiten und Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen bewertet werden.
Definition Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 wird Personen zuerkannt, bei denen eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Dies bedeutet, dass Betroffene in vielen Bereichen ihres Lebens auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen, bei denen der zeitliche Aufwand für die Pflege im Vordergrund stand, konzentriert sich der Pflegegrad 4 auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung. Diese beinhalten sowohl finanzielle Unterstützung als auch Sachleistungen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf und der Art der Pflege, ob zu Hause oder in einer stationären Einrichtung.
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Leistungen bei häuslicher Pflege
Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf verschiedene Leistungen. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld beträgt 728 Euro monatlich und wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der es in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergibt. Pflegesachleistungen können bis zu 1.693 Euro monatlich betragen und werden für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes verwendet. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für verschiedene Leistungen zur Entlastung des Alltags oder der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf umfassende Unterstützung, die sich in Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterteilt. Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird. Pflegesachleistungen hingegen sind für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes vorgesehen, der die Pflegeleistungen erbringt. Beide Leistungen können auch kombiniert werden, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst, um den steigenden Kosten im Pflegebereich Rechnung zu tragen.
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Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann für verschiedene Dienstleistungen eingesetzt werden, wie beispielsweise für die Unterstützung im Haushalt, die Tages- oder Nachtpflege, die Kurzzeitpflege oder für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist und nicht für Leistungen verwendet werden kann, die bereits von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Einmalige Leistungen
Neben den laufenden monatlichen Zahlungen gibt es auch einmalige oder jährlich wiederkehrende Leistungen bei Pflegegrad 4. Diese umfassen die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die besonders wichtig sind, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, während die Verhinderungspflege eine Ersatzpflege im häuslichen Umfeld sicherstellt. Zudem werden Zuschüsse für Wohnraumanpassungen gewährt, um das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und die häusliche Pflege zu erleichtern.
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Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neben den genannten Leistungen gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege greift, wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Verhinderungspflege hingegen unterstützt pflegende Angehörige, wenn diese selbst ausfallen, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Beide Leistungen können bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse übernommen werden und bieten eine wichtige Entlastung im Pflegealltag.
Weitere Leistungen
Neben den finanziellen Unterstützungen gibt es weitere wichtige Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu gehören die Pflegeberatung, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung auf einen Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann, sowie Pflegekurse für Angehörige, die wertvolles Wissen und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Diese Kurse helfen Pflegenden, die richtige Pflege zu gewährleisten und Überlastung zu vermeiden.
Pflegeberatung und Kurse
Neben den finanziellen Leistungen gibt es auch wichtige Beratungsangebote und Kurse. Innerhalb von zwei Wochen nach der Beantragung eines Pflegegrades steht Ihnen eine kostenlose Pflegeberatung zu. Diese Beratung hilft Ihnen, die bestmögliche Versorgung zu organisieren. Menschen mit Pflegegrad 4, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, vierteljährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. Zudem bieten die Pflegeversicherungen Pflegekurse für Angehörige an, in denen wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflege vermittelt werden. Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen kann dabei sehr hilfreich sein.
Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 4 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Hygiene verbessern. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Mundschutz und FFP2-Masken. Diese Hilfsmittel können entweder über einen Versand-Anbieter, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus bezogen werden. Alternativ ist es möglich, die Produkte selbst zu kaufen und sich die Kosten von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen. Monatlich stehen bis zu 42 Euro für diese Verbrauchsmittel zur Verfügung.
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Desinfektion und Schutz
Bei der Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 ist ein besonderes Augenmerk auf Hygiene und Infektionsschutz zu legen. Dies umfasst die regelmäßige Desinfektion von Händen und Flächen, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegenden sind Einmalhandschuhe, Mundschutz und bei Bedarf FFP2-Masken unerlässlich. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und eine sichere Umgebung für die Pflege zu gewährleisten.
Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Masken
Zur Basisausstattung einer Pflegebox gehören Einmalhandschuhe, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Keimen schützen, sowie Mundschutzmasken, die das Risiko einer Tröpfcheninfektion minimieren. Bettschutzeinlagen sind besonders wichtig bei Inkontinenz, um Matratzen und Bettwäsche sauber und trocken zu halten. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, eine hygienische Umgebung zu schaffen und die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
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Abrechnung
Viele Kosten, die durch die Pflegeversicherung übernommen werden, bewegen sich im vierstelligen Bereich. Daher ist es für Pflegebedürftige oft schwierig, diese Kosten vorab zu tragen und sich das Geld anschließend von der Pflegekasse zurückzuholen. Die meisten Leistungen werden daher direkt zwischen dem Pflegedienst oder anderen Dienstleistern und der Pflegeversicherung abgerechnet. Ein kleinerer, aber monatlich wiederkehrender Posten sind die bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel, die jedem Pflegebedürftigen zustehen. Dazu gehören typische Verbrauchsmittel wie Mundschutzmasken, Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Nach Einreichen der Belege erstattet die Pflegeversicherung die Auslagen bis zum Maximalbetrag. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten einen bequemen Service, bei dem die benötigten Pflegehilfsmittel einfach bestellt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Direkte Abrechnung
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt häufig direkt zwischen dem Leistungserbringer, wie beispielsweise einem Pflegedienst, und der Pflegekasse. Dies entlastet Pflegebedürftige und ihre Familien erheblich, da sie nicht in Vorleistung treten müssen. Einzige Ausnahme bildet hier das Pflegegeld, welches direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und von diesem selbst verwaltet werden kann. Auch die Kosten für die Pflegebox können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sodass der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel nicht selbst beantragt werden muss.
Alltag mit Pflegegrad 4
Der Alltag mit Pflegegrad 4 erfordert eine gute Organisation und die Einbeziehung verschiedener Unterstützungsangebote. Es ist wichtig, ein stabiles Netzwerk aus professionellen Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern aufzubauen, um die umfassende Versorgung sicherzustellen. Die Organisation der Pflege kann eine große Herausforderung sein, da die Betroffenen oft rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind. Angehörige sollten sich nicht scheuen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu erhalten.
Organisation der Pflege
Die Organisation der Pflege bei Pflegegrad 4 erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Betroffene und ihre Angehörigen müssen entscheiden, welche Art der Pflege am besten geeignet ist: häusliche Pflege durch Angehörige, Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem. Es ist wichtig, die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung optimal zu nutzen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört auch die Beantragung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und die Hygiene verbessern.
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Entlastung pflegender Angehöriger
Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 4 ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die oft von Angehörigen übernommen wird. Um diese zu entlasten, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Dazu gehören beispielsweise die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die es ermöglichen, die Pflege zeitweise in professionelle Hände zu geben. Auch der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich kann für zusätzliche Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Zudem können sich Angehörige in speziellen Kursen und Beratungen weiterbilden, um die Pflege bestmöglich zu gestalten und ihre eigene Gesundheit nicht zu vernachlässigen.
Pflegebox Anbieter
Bei der Auswahl eines Pflegebox-Anbieters sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine breite Palette an Produkten führt, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Auch die Qualität der Produkte spielt eine entscheidende Rolle, um eine optimale Hygiene und Sicherheit zu gewährleisten. Viele Anbieter übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen reduziert. Ein guter Kundenservice, der bei Fragen und Problemen schnell und kompetent weiterhilft, ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des passenden Anbieters.
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Vorteile und Auswahl
Bei der Auswahl eines Pflegebox-Anbieters sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine breite Palette an Produkten führt, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken und Bettschutzeinlagen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die einfache und unkomplizierte Abwicklung der Abrechnung mit der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen diesen Schritt, was pflegende Angehörige zusätzlich entlastet. Auch die Möglichkeit, die Zusammenstellung der Box monatlich anzupassen, ist ein großer Vorteil, um flexibel auf sich ändernde Bedürfnisse reagieren zu können. Kundenbewertungen und Testberichte können ebenfalls wertvolle Hinweise auf die Qualität und Zuverlässigkeit des Anbieters geben.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Pflegegrad 4 eine erhebliche Unterstützung für Betroffene und ihre Familien darstellt. Die Leistungen umfassen finanzielle Hilfen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, aber auch praktische Unterstützung durch Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. Es ist wichtig, sich umfassend über die verschiedenen Optionen zu informieren und die Leistungen zu nutzen, um den Alltag bestmöglich zu gestalten und die Lebensqualität zu erhalten.