Der Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine Pflegebox, die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich enthält.
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Diese Hilfsmittel, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz, sind speziell darauf ausgerichtet, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienischer zu gestalten. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wodurch pflegende Angehörige finanziell entlastet werden.
Grundlagen
Im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist in Paragraph 15a die Definition für die Pflegegrade festgelegt. Diese Gradeinteilung dient dazu, den individuellen Hilfebedarf von pflegebedürftigen Menschen zu ermitteln und ihnen entsprechende Leistungen zukommen zu lassen. Der Pflegegrad 3 wird Menschen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Das bedeutet, dass sie in vielen Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind, aber noch nicht in dem Maße wie Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. Die Feststellung des Pflegegrads erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD), der die Selbstständigkeit in verschiedenen Modulen bewertet und daraus einen Gesamtpunktwert ermittelt.
Definition Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit. Menschen mit Pflegegrad 3 benötigen im Alltag Unterstützung in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder andere von der Pflegekasse beauftragte Gutachter feststellen, dass die Selbstständigkeit der betreffenden Person erheblich beeinträchtigt ist und regelmäßige Hilfe notwendig ist. Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems, das die Beeinträchtigungen in verschiedenen Modulen bewertet.
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Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Dies wird durch eine Pflegebegutachtung festgestellt, bei der Punkte für verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen vergeben werden. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und unter 70 ist erforderlich, um Pflegegrad 3 zu erhalten. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die betroffene Person bei vielen alltäglichen Aufgaben auf Hilfe angewiesen ist, aber noch nicht in dem Maße wie bei höheren Pflegegraden.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu unterstützen und die Lebensqualität zu verbessern. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro (Stand 2024). Es ist für Betroffene gedacht, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und dient als finanzielle Anerkennung für deren Aufwand. Alternativ zum Pflegegeld können auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Diese werden für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes gewährt und betragen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.363 Euro monatlich. Die Kosten für die Pflegebox werden gemäß § 40 SGB XI von der Pflegekasse übernommen und betragen bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Diese können für den Kauf von Pflegehilfsmitteln wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen verwendet werden.
Überblick über Leistungen
Bei einem Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die darauf abzielen, die häusliche Pflege zu unterstützen und zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem finanzielle Hilfen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die je nach Bedarf eingesetzt werden können. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag in der häuslichen Pflege erleichtern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, weitere Leistungen wie einen Hausnotruf oder Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Pflegegrad 3 bedeutet auch finanzielle Unterstützung: Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad erhalten Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird. Es dient als Anerkennung und Unterstützung für die geleistete Pflege. Alternativ können Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Zu den wichtigsten Pflegehilfsmitteln gehören Desinfektionsmittel zur Aufrechterhaltung der Hygiene, Einmalhandschuhe zum Schutz vor Infektionen, sowie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen, die zur Sauberkeit beitragen. Diese Hilfsmittel können entweder einzeln beschafft oder bequem im Rahmen einer Pflegebox bezogen werden. Der Gesetzgeber räumt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für diese Verbrauchsmittel ein.
Definition & Arten
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die speziell dafür entwickelt wurden, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, die in der Pflegebox enthalten sein können. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel zur Vermeidung von Infektionen, Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Bettschutzeinlagen zum Schutz von Matratzen und Bettwäsche sowie Mundschutzmasken zum Schutz vor der Übertragung von Krankheiten. Die Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel hängt von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person ab.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Personen mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Grundlage dafür bildet § 40 SGB XI. Dieser Paragraph räumt Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ein, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung dienen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen die Antragstellung, um den Prozess für die Betroffenen so einfach wie möglich zu gestalten. Nach Genehmigung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich.
Voraussetzungen & Antragstellung
Um eine Pflegebox zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde oder professionelle Pflegekräfte erfolgen. Der Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Um die Pflegebox zu beantragen, füllen Sie ein Antragsformular aus, das Sie online bei verschiedenen Anbietern finden. Viele Anbieter übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, einschließlich der Antragstellung. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse wird Ihnen die Pflegebox monatlich versandkostenfrei nach Hause geliefert.
42 Euro monatlich
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Betrag ist zweckgebunden und soll dazu dienen, die Kosten für notwendige Verbrauchsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz zu decken. Die Pflegekasse übernimmt diese Kosten, um die häusliche Pflege zu unterstützen und pflegenden Angehörigen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse, sodass für den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
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Beispiele für Pflegehilfsmittel
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell darauf ausgelegt sind, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Dazu gehören Desinfektionsmittel zur hygienischen Reinigung von Händen und Flächen, Einmalhandschuhe zum Schutz vor Keimen, Bettschutzeinlagen zum Schutz der Matratze, sowie Mundschutz und FFP2-Masken zum Schutz vor Infektionen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene aufrechtzuerhalten und das Risiko von Ansteckungen zu minimieren. Die genaue Zusammenstellung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter die Möglichkeit bieten, die Box individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen.
Desinfektion & Hygiene
Im Bereich der Desinfektion und Hygiene sind in der Pflegebox vor allem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen enthalten, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Kontamination. Bei Bedarf können auch Mundschutzmasken (OP-Masken oder FFP2-Masken) enthalten sein, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Diese Produkte tragen dazu bei, eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu schaffen und sind besonders wichtig, um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.
Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox, da sie dazu dienen, die Matratze und Bettwäsche vor Verunreinigungen durch Urin, Blut oder andere Körperflüssigkeiten zu schützen. Diese Einlagen sind besonders saugfähig und bieten eine zuverlässige Barriere, um die Hygiene im Pflegebereich aufrechtzuerhalten. Sie sind in verschiedenen Größen erhältlich und können einfach auf der Matratze platziert werden. Viele Bettschutzeinlagen verfügen über eine wasserdichte Unterseite, um ein Durchsickern von Flüssigkeiten zu verhindern. Dies trägt nicht nur zum Komfort des Pflegebedürftigen bei, sondern erleichtert auch die Reinigung und Pflege des Bettes.
Handschuhe & Schutzkleidung
Einmalhandschuhe und Schutzkleidung sind unverzichtbare Hilfsmittel in der häuslichen Pflege, die sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Infektionen schützen. Sie sind in verschiedenen Materialien wie Nitril, Vinyl oder Latex erhältlich, um den individuellen Bedürfnissen und möglichen Allergien gerecht zu werden. Schutzschürzen bieten zusätzlichen Schutz vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit. Diese Produkte tragen dazu bei, eine hygienische Umgebung zu gewährleisten und das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren. Im Rahmen der Pflegebox können Betroffene diese Artikel kostenfrei beziehen, wodurch die finanzielle Belastung pflegender Angehöriger reduziert wird.
Finanzierung & Kostenübernahme
Die Finanzierung und Kostenübernahme der Pflegebox bei Pflegegrad 3 ist ein wichtiger Aspekt für Betroffene und ihre Angehörigen. In der Regel haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel. Diese Pauschale wird von der Pflegekasse übernommen und kann für den Bezug einer Pflegebox verwendet werden. Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse, sodass sich der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen nicht um die Formalitäten kümmern müssen. Es ist jedoch wichtig, im Vorfeld zu klären, welche Kosten genau übernommen werden und ob gegebenenfalls eine Zuzahlung erforderlich ist. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, die Pflegebox individuell zusammenzustellen und nur die tatsächlich benötigten Produkte auszuwählen, um die Kosten optimal zu nutzen.
Abrechnung & Zuzahlung
Die Abrechnung der Pflegebox erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Leistung nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird und zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gewährt wird. Zuzahlungen fallen normalerweise nicht an, da die Kosten bis zum genannten Betrag von der Pflegekasse übernommen werden. Privatversicherte Kunden erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Bestellung & Kostenerstattung
Die Bestellung einer Pflegebox und die damit verbundene Kostenerstattung sind unkompliziert gestaltet, um pflegenden Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Diese können über verschiedene Anbieter bestellt werden, wobei viele die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die monatliche, versandkostenfreie Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können, wobei die Kosten in der Regel vollständig erstattet werden.
Weitere Leistungen
Neben der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegebox gibt es eine Reihe weiterer Leistungen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen können. Ein Hausnotrufsystem kann im Notfall schnell Hilfe rufen und bietet so zusätzliche Sicherheit. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für dieses System. Ergänzend dazu ist eine umfassende Beratung durch Pflegeberater oder Pflegestützpunkte empfehlenswert. Diese Experten geben Auskunft über alle relevanten Leistungen, unterstützen bei Anträgen und helfen, die optimale Versorgungslösung für die individuelle Situation zu finden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten.
Hausnotruf & Beratung
Neben der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist es wichtig, auch andere Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Ein Hausnotruf kann im Notfall schnell Hilfe rufen. Zudem gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die Ihnen bei Fragen rund um die Pflege, Leistungen und Finanzierung zur Seite stehen. Diese Angebote können Ihnen helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen und die bestmögliche Versorgung für Ihre Angehörigen sicherzustellen.
Zusätzliche Optionen
Neben den genannten Leistungen gibt es weitere Optionen, die Menschen mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen können, um ihren Alltag zu erleichtern und die häusliche Pflege zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Versorgung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Verhinderungspflege hingegen ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflegebedürftigen weiterhin versorgt werden. Eine weitere wichtige Option ist die Wohnraumanpassung, bei der die Wohnung oder das Haus an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst wird, um die Selbstständigkeit und Sicherheit zu erhöhen. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von altersgerechten Duschen oder den Abbau von Barrieren geschehen.
Kurzzeit- & Verhinderungspflege
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind wichtige Optionen, wenn pflegende Angehörige beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen vorübergehend ausfallen. Die Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung für einen begrenzten Zeitraum. Die Verhinderungspflege hingegen ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegekraft die häusliche Pflege übernimmt, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Beide Formen der Pflege können die Versorgungslücke schließen und sicherstellen, dass Pflegebedürftige weiterhin gut betreut werden. Die Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Wohnraumanpassung
Neben den genannten Pflegehilfsmitteln und finanziellen Unterstützungen gibt es auch die Möglichkeit, den Wohnraum an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Maßnahmen wie der Einbau einer ebenerdigen Dusche, das Verbreitern von Türen oder die Installation von Haltegriffen können den Alltag erheblich erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Die Pflegekasse kann hierfür Zuschüsse gewähren, um die Wohnsituation zu verbessern undUnfälle zu vermeiden.
## Pflegebox Pflegegrad 3: Alles, was Sie wissen müssen Sie haben einen Pflegegrad 3 für sich oder einen Angehörigen beantragt und bewilligt bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Das bedeutet, dass ein gewisser Grad an Selbstständigkeit erhalten geblieben ist, aber dennoch ein deutlicher Bedarf an Unterstützung im Alltag besteht. Eine Pflegebox Pflegegrad 3 kann Ihnen dabei helfen, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität zu erhöhen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Pflegebox für Pflegegrad 3, welche Produkte enthalten sein können, wie Sie diese beantragen und welche Kosten übernommen werden. ### Was ist eine Pflegebox bei Pflegegrad 3? Eine Pflegebox ist eine monatliche Lieferung von Hilfsmitteln und Produkten, die speziell darauf ausgelegt sind, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu verbessern. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Leistungen, die Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zustehen. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. **Wichtiger Hinweis:** Die Pflegebox ist kein Abonnement, das automatisch läuft. Sie müssen diese jeden Monat *neu* beantragen. Dies kann entweder telefonisch oder auch online bei dem ausgewählten Anbieter erfolgen. ### Welche Produkte sind in einer Pflegebox für Pflegegrad 3 enthalten? Die Zusammensetzung einer Pflegebox kann variieren, da verschiedene Anbieter unterschiedliche Produkte anbieten. Im Allgemeinen enthält eine Pflegebox für Pflegegrad 3 Produkte, die bei der Körperpflege, Desinfektion und dem Schutz vor Infektionen helfen. Typische Inhalte sind: * **Einmalhandschuhe:** Zum Schutz vor Keimen und Kontamination bei der Pflege. * **Flächendesinfektionsmittel:** Zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen. * **Händedesinfektionsmittel:** Für eine hygienische Händedesinfektion. * **Mundschutz:** Zum Schutz vor Infektionen beim direkten Kontakt mit der pflegebedürftigen Person. * **Saugfähige Bettschutzunterlagen:** Zum Schutz der Matratze bei Inkontinenz. * **Waschlotion oder Waschschaum:** Für eine schonende Reinigung der Haut. * **Weitere Hygieneartikel:** Je nach Anbieter können noch weitere Artikel wie Inkontinenzeinlagen, Feuchttücher oder Hautpflegeprodukte enthalten sein. **Hinweis:** Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob Sie die Inhalte der Pflegebox an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. ### Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bei Pflegegrad 3? Anspruch auf eine Pflegebox haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (Grad 1 bis 5), die zuhause gepflegt werden. Dies gilt sowohl für die Pflege durch Angehörige als auch durch professionelle Pflegekräfte. Da Sie einen Pflegegrad 3 haben, erfüllen Sie diese Voraussetzung. ### Wie beantrage ich eine Pflegebox für Pflegegrad 3? Die Beantragung einer Pflegebox ist unkompliziert: 1. **Anbieter auswählen:** Vergleichen Sie verschiedene Anbieter von Pflegeboxen. Achten Sie auf die angebotenen Produkte, die Lieferbedingungen und den Kundenservice. 2. **Bestellung aufgeben:** Bestellen Sie die Pflegebox direkt beim ausgewählten Anbieter. In der Regel können Sie dies online oder telefonisch tun. 3. **Angaben machen:** Geben Sie bei der Bestellung Ihre Pflegegradnummer und die Daten Ihrer Pflegekasse an. 4. **Anbieter kümmert sich um den Rest:** Der Anbieter kümmert sich um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. ### Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen? Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 40 Euro für die Kosten der Pflegebox. Die meisten Anbieter bieten Pflegeboxen im Wert von genau 40 Euro an, sodass für Sie keine Zuzahlung anfällt. ### Vorteile einer Pflegebox bei Pflegegrad 3 * **Entlastung im Alltag:** Sie müssen sich nicht selbst um die Beschaffung der benötigten Pflege- und Hilfsmittel kümmern. * **Hygienische Sicherheit:** Die Pflegebox enthält alle wichtigen Produkte für eine hygienische Pflege. * **Kostenübernahme durch die Pflegekasse:** Die Kosten werden bis zu 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. * **Individuelle Anpassung:** Viele Anbieter ermöglichen es, die Produkte in der Pflegebox an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. * **Bequeme Lieferung:** Die Pflegebox wird bequem nach Hause geliefert. ### Fazit Eine Pflegebox Pflegegrad 3 ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Sie erleichtert die häusliche Pflege, verbessert die Hygiene und wird von der Pflegekasse finanziell unterstützt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu erhöhen. **Hinweis:** Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Beratung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegeberater, um eine individuelle Beratung zu erhalten.